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Flexible Schuleingangsphase

Ein veränderter, flexibilisierter Schulanfang soll den unterschiedlichen Voraussetzungen der Kinder eher gerecht werden.

Grundschulen können die Jahrgangsstufen 1 und 2 inhaltlich und unterrichtsorganisatorisch zu einer pädagogischen Einheit zusammenfassen (in dem durch den Lehrplan und Stundenplan gesetzten Rahmen!).

Individualisierte Unterrichtsformen gehören zu den pädagogischen Rahmenbedingungen, so dass jedes Kind entsprechend seinen Voraussetzungen Lernangebote nutzen kann. Der Unterricht erfolgt in jahrgangs- und entwicklungsgemischten Lerngruppen. Differenzierende Maßnahmen orientieren sich am Entwicklungsstand und dem Lernpotenzial des Kindes.

Zentrale Kennzeichen einer veränderten Schuleingangsphase sind:

  • Alle Kinder eines Jahrgangs werden in die Grundschule aufgenommen und entsprechend ihres individuellen Entwicklungsstandes gefördert.

  • Die Kooperation der Lehrkräfte und der sozialpädagogischen Fachkräfte dient der Förderung der Kinder.

  • Die Schülerinnen und Schüler können nach ihrem jeweiligen Leistungs- und Entwicklungsstand die zusammengefassten Jahrgangsstufen 1 und 2 auch in einem oder in drei Schuljahren durchlaufen.

  • Eine Zurückstellung im Sinne des Hessischen Schulgesetzes ist nicht möglich.

  • Für Schülerinnen und Schüler, die die pädagogische Einheit drei Schuljahre oder im Falle der Einschulung am 1. Februar zweieinhalb Schuljahre besuchen, wird die Zeit über das zweite Schulbesuchsjahr hinaus nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet.

Das Angebot eines "Flexiblen Schulanfangs" darf nur eingerichtet werden, wenn die personellen, sächlichen und räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Die Entscheidung über die Einrichtung eines "Flexiblen Schulanfangs" trifft das Staatliche Schulamt im Einvernehmen mit dem Schulträger auf der Grundlage einer pädagogischen Konzeption der Schule.

Flex Projekt zum Thema Märchen im Dez. 2012 /Jan. 2013